Für Sie als unverschuldet Betroffenen: 0 €. Gutachterhonorar, Anwaltskosten, Abschleppkosten – alles trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, gesetzlich verankert in § 249 BGB. Und uns bezahlen nicht Sie, sondern unsere Partner: Sachverständige zahlen eine Vermittlungsgebühr für Aufträge, die über Claimondo zustande kommen. Von Ihrer Entschädigung geht dadurch nichts ab – wir behalten nichts ein und stellen Ihnen nichts in Rechnung.