Zum Hauptinhalt springen
§ 249 BGB · § 286 BGB Verzug · BGH VI ZR 280/22

Die gegnerische Versicherung zahlt nicht – was Sie jetzt tun können

Verzögerung, Kürzung oder Schweigen sind kein Schicksal. Nach angemessener Prüffrist gerät der gegnerische Haftpflichtversicherer in Verzug – und schuldet dann den vollen Schaden plus Zinsen. Bei unverschuldetem Unfall setzt unsere Partnerkanzlei das für Sie durch – 0 € Eigenkosten.

Kurz gesagt: Sie sind am längeren Hebel

Bei einem unverschuldeten Unfall schuldet der gegnerische Haftpflichtversicherer den vollständigen Schadensersatz nach § 249 BGB. Zahlt er nach angemessener Prüffrist (in der Regel 4–6 Wochen ab vollständiger Unterlage) nicht oder nur gekürzt, gerät er in Verzug (§ 286 BGB) – mit Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Durchsetzung über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gehört zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand.

  • Volle Erstattung nach § 249 BGB – nicht nur ein Teil
  • Verzugszinsen ab dem Eintritt des Verzugs (§ 288 BGB)
  • Anwaltskosten trägt die Gegenseite, nicht Sie
  • Sie verhandeln nicht selbst – das übernimmt die Partnerkanzlei

Die typischen Schreiben – und was wirklich dahintersteht

Versicherer-Prüfdienste arbeiten mit wiederkehrenden Formulierungen. Erkennen Sie Ihren Brief wieder? Jede Zeile führt zur juristischen Einordnung durch unsere Partnerkanzlei – mit der passenden Gegenargumentation.

Verzug, Zinsen, Anwaltskosten – die Hebel im Detail

Wenn die Regulierung stockt, verschiebt sich das Risiko auf den Versicherer. Wie Verzug, Zinsen und die Kostenübernahme im Einzelnen funktionieren:

Verwandte Themen

Sie haben genau diesen Brief bekommen?

Unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht antwortet kostenfrei für Sie – mit BGH-fundierter Gegenargumentation, koordiniert über Claimondo. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten (§ 249 BGB).

Nächste freie Vor-Ort-Termine

  • Köln – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Gaith · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=K%C3%B6ln&sv=b2754f9c-d464-4411-9185-ca69b547f922&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
  • Duisburg – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Sahin · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=Duisburg&sv=e307696a-7c91-4b60-8b5f-20efd1320055&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
  • Münster – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Koray · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=M%C3%BCnster&sv=c96b1a58-9441-4446-adc6-26d3169cafdd&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z

Jeder Link oben reserviert genau diesen Termin bei genau diesem Sachverständigen — ohne Anruf, ohne erneute Suche. Ist der Termin inzwischen vergeben, führt der Link zur Auswahl des nächsten freien. Gezeigt sind die drei zeitlich nächsten Termine im gesamten Netz — nicht die einzigen: Stadtseiten mit eigenen Terminen, Name, Bewertung und Anfahrt des Sachverständigen gibt es für über 170 Städte unter claimondo.de/kfz-gutachter. Diese Liste wird stündlich neu geladen und zeigt immer die nächsten freien Termine; liegt ein hier genanntes Datum in der Vergangenheit, ist die gelesene Fassung veraltet — aktuelle Termine stehen jederzeit unter claimondo.de/gutachter-finden. Für unverschuldet Geschädigte entstehen keine Eigenkosten (§ 249 BGB, vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).

Versicherung blockt? Unsere Partnerkanzlei setzt Ihren Anspruch durch – 0 €.

Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.