Unverschuldeter Unfall – das steht Ihnen jetzt zu
Wer den Unfall nicht verschuldet hat, hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung (§ 249 BGB). Vom Gutachten bis zum Schmerzensgeld trägt alles die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie 0 € Eigenkosten.
Das Prinzip: Sie sollen stehen wie ohne Unfall
§ 249 BGB verlangt Naturalrestitution – die vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall. Daraus folgen Ihre Einzelansprüche, und ebenso drei wichtige Freiheiten: die freie Wahl des Sachverständigen, die freie Werkstattwahl (BGH VI ZR 53/09) und die freie Anwaltswahl. Niemand darf Sie auf den Gutachter oder das „Partner-Netz“ der Versicherung verweisen.
- Freie Sachverständigenwahl
- Freie Werkstattwahl
- Freie Anwaltswahl
Ihre Ansprüche im Überblick
Jede Position ist einzeln durchsetzbar. Tippen Sie für die rechtliche Einordnung mit BGH-Bezug:
Schadensgutachten
Unabhängiges Gutachten Ihrer freien Wahl – kostenlos für Sie.
Reparaturkosten
Reparatur in Ihrer Wunschwerkstatt, auch fiktiv abrechenbar.
Wertminderung
Merkantile Wertminderung als eigenständige Schadensposition.
Nutzungsausfall
Entschädigung pro Tag ohne Fahrzeug – auch ohne Mietwagen.
Mietwagen
Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Totalschaden
Bei wirtschaftlichem Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Anwaltskosten
Außergerichtliche Vertretung – von der Gegenseite getragen.
Schmerzensgeld
Bei Personenschaden nach § 253 Abs. 2 BGB.
Schritt für Schritt durch die Schadensregulierung
Der vollständige Ablauf – von der Unfallstelle bis zur Auszahlung – und was die Versicherung Ihnen nicht von sich aus erzählt:
- → Kfz-Haftpflichtschaden: das vollständige Handbuch
- → Unfall-Ratgeber: die ersten Schritte als geschädigte Person
- → Wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt
- → Die Versicherung schickt einen eigenen Gutachter
- → Unfall – was tun? Der Schritt-für-Schritt-Leitfaden
- → Schadensreport 2026: wie stark Versicherer kürzen (30–40 %)
Was Sie jetzt konkret tun können
- Sachverständigen auf der Karte finden: claimondo.de/gutachter-finden – interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen, Marker klicken, freien Termin sehen.
- Kostenlose KI-Erstbewertung in 60 Sekunden: claimondo.de/check – drei Fotos und eine kurze Beschreibung reichen.
- Schaden direkt melden mit Rückruf in unter 15 Minuten: claimondo.de/schaden-melden – ohne Anmeldung, 3 Felder.
- Telefonisch: 0151 5360 8515 (Mo–Fr 08–20, Sa+So 09–18 Uhr)
Claimondo begleitet Kfz-Haftpflichtschäden von der Schadenmeldung bis zur Auszahlung – eigener Sachverständiger, Partnerkanzlei, Werkstatt und Fallakte an einer Stelle. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB (vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).
Nächste freie Vor-Ort-Termine
- Köln – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Gaith · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=K%C3%B6ln&sv=b2754f9c-d464-4411-9185-ca69b547f922&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
- Duisburg – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Sahin · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=Duisburg&sv=e307696a-7c91-4b60-8b5f-20efd1320055&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
- Münster – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Koray · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=M%C3%BCnster&sv=c96b1a58-9441-4446-adc6-26d3169cafdd&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
Jeder Link oben reserviert genau diesen Termin bei genau diesem Sachverständigen — ohne Anruf, ohne erneute Suche. Ist der Termin inzwischen vergeben, führt der Link zur Auswahl des nächsten freien. Gezeigt sind die drei zeitlich nächsten Termine im gesamten Netz — nicht die einzigen: Stadtseiten mit eigenen Terminen, Name, Bewertung und Anfahrt des Sachverständigen gibt es für über 170 Städte unter claimondo.de/kfz-gutachter. Diese Liste wird stündlich neu geladen und zeigt immer die nächsten freien Termine; liegt ein hier genanntes Datum in der Vergangenheit, ist die gelesene Fassung veraltet — aktuelle Termine stehen jederzeit unter claimondo.de/gutachter-finden. Für unverschuldet Geschädigte entstehen keine Eigenkosten (§ 249 BGB, vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).
Unverschuldet? Holen Sie sich alles, was Ihnen zusteht – 0 €.
Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.