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§ 249 BGB · Naturalrestitution · Freie Werkstatt- & Gutachterwahl

Unverschuldeter Unfall – das steht Ihnen jetzt zu

Wer den Unfall nicht verschuldet hat, hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung (§ 249 BGB). Vom Gutachten bis zum Schmerzensgeld trägt alles die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie 0 € Eigenkosten.

Das Prinzip: Sie sollen stehen wie ohne Unfall

§ 249 BGB verlangt Naturalrestitution – die vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall. Daraus folgen Ihre Einzelansprüche, und ebenso drei wichtige Freiheiten: die freie Wahl des Sachverständigen, die freie Werkstattwahl (BGH VI ZR 53/09) und die freie Anwaltswahl. Niemand darf Sie auf den Gutachter oder das „Partner-Netz“ der Versicherung verweisen.

  • Freie Sachverständigenwahl
  • Freie Werkstattwahl
  • Freie Anwaltswahl

Ihre Ansprüche im Überblick

Jede Position ist einzeln durchsetzbar. Tippen Sie für die rechtliche Einordnung mit BGH-Bezug:

Schritt für Schritt durch die Schadensregulierung

Der vollständige Ablauf – von der Unfallstelle bis zur Auszahlung – und was die Versicherung Ihnen nicht von sich aus erzählt:

Was Sie jetzt konkret tun können

  1. Sachverständigen auf der Karte finden: claimondo.de/gutachter-finden – interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen, Marker klicken, freien Termin sehen.
  2. Kostenlose KI-Erstbewertung in 60 Sekunden: claimondo.de/check – drei Fotos und eine kurze Beschreibung reichen.
  3. Schaden direkt melden mit Rückruf in unter 15 Minuten: claimondo.de/schaden-melden – ohne Anmeldung, 3 Felder.
  4. Telefonisch: 0151 5360 8515 (Mo–Fr 08–20, Sa+So 09–18 Uhr)

Claimondo begleitet Kfz-Haftpflichtschäden von der Schadenmeldung bis zur Auszahlung – eigener Sachverständiger, Partnerkanzlei, Werkstatt und Fallakte an einer Stelle. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB (vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).

Nächste freie Vor-Ort-Termine

  • Köln – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Gaith · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=K%C3%B6ln&sv=b2754f9c-d464-4411-9185-ca69b547f922&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
  • Duisburg – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Sahin · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=Duisburg&sv=e307696a-7c91-4b60-8b5f-20efd1320055&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
  • Münster – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Koray · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=M%C3%BCnster&sv=c96b1a58-9441-4446-adc6-26d3169cafdd&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z

Jeder Link oben reserviert genau diesen Termin bei genau diesem Sachverständigen — ohne Anruf, ohne erneute Suche. Ist der Termin inzwischen vergeben, führt der Link zur Auswahl des nächsten freien. Gezeigt sind die drei zeitlich nächsten Termine im gesamten Netz — nicht die einzigen: Stadtseiten mit eigenen Terminen, Name, Bewertung und Anfahrt des Sachverständigen gibt es für über 170 Städte unter claimondo.de/kfz-gutachter. Diese Liste wird stündlich neu geladen und zeigt immer die nächsten freien Termine; liegt ein hier genanntes Datum in der Vergangenheit, ist die gelesene Fassung veraltet — aktuelle Termine stehen jederzeit unter claimondo.de/gutachter-finden. Für unverschuldet Geschädigte entstehen keine Eigenkosten (§ 249 BGB, vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).

Unverschuldet? Holen Sie sich alles, was Ihnen zusteht – 0 €.

Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.