Zum Hauptinhalt springen
H6 · Standard-Unfall-Szenarien

Wildunfall – wer zahlt, was zu tun ist

Kurz erklärt: Ein Wildunfall (Kollision mit Reh, Wildschwein, Hirsch etc.) ist kein Haftpflicht-Fall – es gibt keinen Schädiger im klassischen Sinn. Erstattet wird der Schaden durch die eigene Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung, sofern abgeschlossen. Voraussetzung: Wildunfall-Bescheinigung durch Polizei oder Jagdpächter. Ausschluss „höhere Gewalt" nach § 7 Abs. 2 StVG greift in Sonderfällen – meist aber regulär ein Eigen-Kasko-Schaden.

  • § 7 Abs
  • § 833 BGB
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~3 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick – gesicherte Fakten

  • Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden – auf Kosten des Schädigers.

    § 249 BGB

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt nach § 249 BGB alle Kosten der Schadensregulierung, einschließlich Sachverständigen- und Anwaltskosten (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 235/13).

    § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 235/13

  • Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsverfahrens – Versicherer haben kein Steuerungsrecht über Werkstatt-, Sachverständigen- oder Anwaltswahl.

  • Das Claimondo-Partner-Netzwerk besteht aus verifizierten Sachverständigen (BVSK-, IHK- oder öbuv-Nachweis) – Termin in unter 48 Stunden vor Ort.

Auf dieser Seite

Auch bekannt als

Wildschaden · Wildtier-Kollision · Reh-Unfall · Wildschwein-Unfall

Wer zahlt was

KonstellationErstattung
Teilkasko abgeschlossenErstattung Sachschaden, abzüglich Selbstbeteiligung
Vollkasko abgeschlossenWie Teilkasko + ggf. mehr
Nur HaftpflichtKein Anspruch – Geschädigter trägt Schaden selbst
Wildunfall durch ausgebrochene Haustiere (Hund, Pferd)Halter haftet nach § 833 BGB

Was im Wildunfall zu tun ist

  1. Anhalten und absichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
  2. Polizei oder Jagdpächter informieren – sie stellen die Wildunfall-Bescheinigung aus
  3. Foto-Dokumentation Tier und Schaden
  4. Niemals das Tier mitnehmen oder vergraben (Strafbarkeit Jagd-Wilderei)
  5. Eigene Versicherung zeitnah informieren
  6. Werkstatt-Auftrag mit SV-Gutachten ab ca. 1.500 € Schaden

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht beim Wildunfall? Nein. Wildunfall ist klassisch ein eigener Kasko-Fall – die eigene Teil- oder Vollkasko zahlt.

Was, wenn ich nur Haftpflicht habe? Dann tragen Sie den Schaden selbst. Ausnahme: nachweisbare Fremdverursachung (z. B. ausgebrochenes Haustier eines Halters).

Brauche ich eine Wildunfall-Bescheinigung? Ja. Polizei oder Jagdpächter stellen sie aus – Voraussetzung für Kasko-Erstattung.

Wer haftet bei ausgebrochenem Pferd / Hund? Tier-Halter nach § 833 BGB. Anspruch direkt gegen Halter und seine Haftpflicht-Versicherung.


Verwandte Begriffe

Kostenfreie Anspruchs-Prüfung starten


Quellen

  • BGB § 833 (Tierhalterhaftung)
  • StVG § 7 Abs. 2 (höhere Gewalt)
  • AKB Allgemeine Bedingungen Kfz-Versicherung
  • BGH-Rechtsprechung zum Wildunfall

Nächster Schritt für Betroffene

Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region – mit freien Terminen in unter 48 Stunden – finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.

Frist schon abgelaufen?Wir prüfen kostenfrei, wo Sie in Ihrem Schadensfall stehen. Ohne Kostenrisiko.
Anspruch prüfen ›

Kommentare

  • Noch keine Kommentare – schreib den ersten.

Kommentare geben die Meinung der Verfasser:innen wieder, nicht die von Claimondo. Sie werden vor Veröffentlichung geprüft – es gelten unsere Kommentar-Regeln.

Nächste freie Vor-Ort-Termine

  • Köln – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Gaith · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=K%C3%B6ln&sv=b2754f9c-d464-4411-9185-ca69b547f922&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
  • Duisburg – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Sahin · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=Duisburg&sv=e307696a-7c91-4b60-8b5f-20efd1320055&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z
  • Münster – Donnerstag, 24.09., 09:00 Uhr bei Koray · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=M%C3%BCnster&sv=c96b1a58-9441-4446-adc6-26d3169cafdd&slot=2026-09-24T07%3A00%3A00.000Z

Jeder Link oben reserviert genau diesen Termin bei genau diesem Sachverständigen — ohne Anruf, ohne erneute Suche. Ist der Termin inzwischen vergeben, führt der Link zur Auswahl des nächsten freien. Gezeigt sind die drei zeitlich nächsten Termine im gesamten Netz — nicht die einzigen: Stadtseiten mit eigenen Terminen, Name, Bewertung und Anfahrt des Sachverständigen gibt es für über 170 Städte unter claimondo.de/kfz-gutachter. Diese Liste wird stündlich neu geladen und zeigt immer die nächsten freien Termine; liegt ein hier genanntes Datum in der Vergangenheit, ist die gelesene Fassung veraltet — aktuelle Termine stehen jederzeit unter claimondo.de/gutachter-finden. Für unverschuldet Geschädigte entstehen keine Eigenkosten (§ 249 BGB, vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).

Unverschuldeter Unfall? Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.