Auch bekannt als
Zentralruf der Autoversicherer · Versicherung über Kennzeichen ermitteln · Haftpflichtversicherung des Unfallgegners finden · Versichererabfrage
In einem Satz erklärt
Der Zentralruf ist eine zentrale Auskunftsstelle der deutschen Autoversicherer, die anhand eines Kennzeichens die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung nennt – ohne dass Sie den Unfallgegner um Auskunft bitten müssen.
Die drei Angaben, die Sie brauchen
Mehr wird nicht verlangt:
| Angabe | Beispiel | Woher |
|---|---|---|
| Gegnerisches Kennzeichen | K-AB 1234 | Foto vom Unfallort, Polizeiprotokoll |
| Schadentag | 12.08.2026 | Ihr Gedächtnis, Unfallbericht |
| Unfallland | Deutschland | – |
Ein Foto des Kennzeichens direkt am Unfallort ist deshalb der wichtigste einzelne Handgriff nach einem Unfall – wichtiger als der Austausch von Telefonnummern.
So erreichen Sie den Zentralruf
Telefonisch aus Deutschland: 0800 250 260 0 – kostenfrei, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag.
Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.
Online: Über das Anfrageformular auf zentralruf.de – dort wird zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse benötigt, an die die Auskunft geht.
Die Auskunft ist in beiden Wegen kostenlos. Sie müssen weder Mitglied noch Kunde einer bestimmten Gesellschaft sein.
Warum Sie den Gegner nicht fragen müssen
Nach einem Unfall ist der Verursacher zwar verpflichtet, seine Daten anzugeben. In der Praxis scheitert das häufig: Der Zettel ist unleserlich, die genannte Gesellschaft stimmt nicht, oder der Kontakt bricht ab, sobald die Schuldfrage unbequem wird.
Der Zentralruf umgeht das vollständig. Er fragt nicht den Gegner, sondern die zentrale Datenbank der Versicherer. Damit sind Sie unabhängig von dessen Mitwirkung.
Wenn Sie das Kennzeichen nicht haben
Ohne Kennzeichen kann der Zentralruf nichts ausrichten – dann liegt ein anderer Fall vor: Der Verursacher ist unbekannt geblieben, also Fahrerflucht. Dafür gibt es die Verkehrsopferhilfe e.V. nach § 12 PflVG, die bei unbekanntem Verursacher eintritt (Sachschäden mit 500 € Selbstbeteiligung, Personenschäden vollständig). Voraussetzung ist unter anderem eine Polizeianzeige.
→ Alles dazu auf der Seite Fahrerflucht.
Was danach passiert – die Reihenfolge zählt
Sobald Sie die Versicherung kennen, gilt: Erst das Gutachten, dann die Meldung. Wer den Schaden meldet, bevor ein eigener Sachverständiger das Fahrzeug gesehen hat, überlässt die Schadenhöhe der Gegenseite – sie schickt dann ihren eigenen Prüfdienst.
Als unverschuldet Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
→ Weiter mit Wer ist anspruchsberechtigt und der 4-Wochen-Frist.
Häufige Fragen
Ist die Auskunft wirklich kostenlos? Ja. Der Zentralruf ist unter der 0800-Nummer kostenfrei erreichbar, die Online-Anfrage ebenfalls.
Bekomme ich die Auskunft sofort? Am Telefon in der Regel direkt im Gespräch. Bei der Online-Anfrage geht die Antwort an die angegebene E-Mail-Adresse.
Was, wenn der Gegner mir eine falsche Versicherung genannt hat? Dann gilt die Auskunft des Zentralrufs. Sie stammt aus dem Datenbestand der Versicherer selbst und nicht aus der Erinnerung eines Unfallbeteiligten.
Hilft der Zentralruf auch bei einem Unfall im Ausland? Das Unfallland ist eine der Pflichtangaben – die Abfrage ist also nicht auf Deutschland beschränkt. Aus dem Ausland gilt die Nummer +49 40 300 330 300 (Mo–Fr 8–20 Uhr).
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Angaben zum Zentralruf der Autoversicherer nach dessen eigener Veröffentlichung, Stand August 2026.
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Nächster Schritt für Betroffene
Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region – mit freien Terminen in unter 48 Stunden – finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.
- → Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden
- → Unfallguide lesen: claimondo.de/unfallguide
- → Telefonisch: 0151 5360 8515 (Rückruf in unter 15 Minuten)
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