Auch bekannt als
Haushaltsführungs-Schaden · Haushaltsführungspauschale · Schulz-Borck-Schaden · MdH (Minderung der Haushaltsführung)
In einem Satz erklärt
Haushaltsführungsschaden ist der pauschalierte Wert der Haushaltsarbeit, die Sie nach Unfall nicht mehr leisten können – bemessen nach Schulz-Borck-Tabelle.
In drei Sätzen erklärt
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sind, Ihren eigenen Haushalt zu führen, haben Sie Anspruch auf eine eigenständige Geldentschädigung – den Haushaltsführungsschaden nach § 843 BGB (für Verletzte) bzw. § 844 Abs. 2 BGB (für Hinterbliebene). Bezugsgröße ist die Schulz-Borck-Hofmann-Tabelle, die den wöchentlichen Stundenbedarf nach Haushalts-Größe und Personenzahl typisiert; multipliziert mit einem fiktiven Stundensatz (typisch 10–14 € netto, an Mindestlohn und ortsüblichem Niveau orientiert) und der unfallbedingten Minderung der Haushaltsführung in Prozent. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine Haushaltshilfe einstellen – die fiktive Berechnung ist nach BGH-Linie zulässig.
Die fünf Schlüsselzahlen
- § 843 BGB Anspruchsgrundlage (Verletzter)
- § 844 Abs. 2 BGB Hinterbliebenen-Variante
- Schulz-Borck-Hofmann-Tabelle als gerichtliche Standardquelle
- 10–14 €/Std. typischer fiktiver Netto-Stundensatz
- MdH-% = Grad der Minderung der Haushaltsführung
Wer hat Anspruch
- Alle haushaltsführenden Personen – unabhängig von Erwerbstätigkeit
- Berufstätige: zusätzlich zu Verdienstausfall
- Hausfrauen / Hausmänner: statt Verdienstausfall (es gibt keinen, aber dafür Haushaltsführungsschaden)
- Allein-Lebende: anteilig – eigener Haushalt zählt
- Partner / Familie: bei Familienhaushalt mit Aufteilung
→ Auch ohne tatsächliche externe Haushaltshilfe besteht der Anspruch (fiktive Berechnung nach BGH-Linie).
Wie die Schulz-Borck-Hofmann-Tabelle funktioniert
Die Tabelle ordnet wöchentliche Stunden zu typisierten Haushalten:
| Personen im Haushalt | Std/Woche typisch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1 Person | 25–30 | Kleiner Haushalt |
| 2 Personen | 35–45 | Typische Paare |
| 3 Personen (z. B. mit 1 Kind) | 45–55 | Familien-Standard |
| 4+ Personen | 55–70 | Mehrkindfamilien |
| Mit Kleinkindern / Pflegefall | +15–25 | Erhöhter Aufwand |
Die genauen Werte hängen vom konkreten Haushalt ab (Wohnfläche, Kinder, Pflegebedarf, Garten, Lebensstil).
Berechnungs-Schema
Haushaltsführungsschaden = wöchentliche Std × Stundensatz × Wochen
× MdH-% (Minderung der Haushaltsführung)
Beispiel: Mittlere HWS-Distorsion, 3-Personen-Haushalt
| Position | Wert |
|---|---|
| Wöchentliche Std (3-Personen-Haushalt) | 50 Std/Woche |
| Anteil eigene Haushaltsführung | 60 % = 30 Std/Woche |
| MdH (Minderung) | 50 % (eingeschränkt) |
| Tatsächlich ausgefallene Std/Woche | 15 Std |
| Stundensatz | 12 €/Std netto |
| Krankschreibungs-Dauer | 8 Wochen |
| Haushaltsführungsschaden | 15 × 12 × 8 = 1.440 € |
MdH-% – die Minderungsgrade
Der Versicherer (bzw. Gericht/Sachverständiger) bewertet, wie stark Ihre Haushaltsführung eingeschränkt ist:
| MdH | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| 100 % | Komplett nicht möglich | Bettlägerig, schwere Verletzung, Krankenhaus |
| 75 % | Stark eingeschränkt | Schwere Bewegungseinschränkung, Arm im Gips |
| 50 % | Mittelmäßig eingeschränkt | HWS-Distorsion mittel, leichte Mobilität |
| 25 % | Leicht eingeschränkt | Heilung läuft, einige Tätigkeiten möglich |
| 0 % | Voll wieder hergestellt | Heilung abgeschlossen |
In der Praxis: gestufte MdH-Verläufe über die Heilungsphase, jeweils mit eigenem Zeitraum.
Stundensatz – fiktiv oder konkret
Fiktive Berechnung (Standard)
- 10–14 €/Std netto, an Mindestlohn + ortsüblichem Niveau orientiert
- Keine tatsächliche Einstellung einer Haushaltshilfe nötig
- BGH-Linie: fiktive Bemessung ist zulässig
Konkrete Berechnung
- Tatsächliche Belege einer beauftragten Haushaltshilfe
- Höhere Stundensätze möglich (15–18 €/Std bei professionellem Dienst)
- Belege archivieren
Beweis-Anforderungen
| Punkt | Beweis |
|---|---|
| MdH-% | Ärztliche Bescheinigung, ggf. Sachverständiger |
| Krankschreibungs-Dauer | AU-Bescheinigung |
| Haushaltsgröße | Eigene Angaben, ggf. Meldebescheinigung |
| Anteil eigene Haushaltsführung | Eidesstattliche Versicherung |
| Konkrete Haushaltshilfe (optional) | Rechnungen, Verträge |
§ 287 ZPO erlaubt erleichtertes Beweismaß – pauschale Schätzungen sind zulässig.
Was Sie jetzt machen – konkret
💡 Die wichtigste Regel
Haushaltsführungsschaden ist eine der häufig vergessenen Positionen. Sie müssen ihn aktiv geltend machen – Versicherer regulieren nur, was explizit gefordert wird.
🛠 Vier Schritte
1. Ärztliche MdH-Bewertung anfordern Häufig schon implizit in AU-Bescheinigung – bei Streit zusätzliches Attest „Minderung der Haushaltsführung um X %".
2. Haushalts-Konstellation darstellen Anzahl Personen, Wohnfläche, Kinder, ggf. Pflegebedarf. Anteil eigene Haushaltsführung am Familien-Haushalt.
3. Stundensatz wählen Bei keiner externen Hilfe: fiktiver Satz 10–14 €/Std. Bei tatsächlicher Hilfe: konkrete Belege.
4. Anspruch separat im Anspruchsschreiben Position klar bezeichnen: „Haushaltsführungsschaden nach Schulz-Borck-Hofmann-Tabelle, [Betrag] €".
Was die Versicherung typischerweise behauptet
„Haushaltsführungsschaden nicht ausreichend belegt – keine Erstattung."
Erleichtertes Beweismaß nach § 287 ZPO. Eidesstattliche Versicherung + AU-Bescheinigung + Haushalts-Konstellation reichen.
„Sie haben keine Hilfe in Anspruch genommen – also kein Schaden."
Falsch. Fiktive Berechnung ist nach BGH-Linie zulässig – Sie müssen keine Hilfe tatsächlich eingestellt haben.
„Stundensatz zu hoch."
10–14 €/Std netto sind gerichtlicher Standard. Versicherer-Kürzungen auf 6–8 € sind nicht haltbar.
Häufige Fragen
Bekomme ich Haushaltsführungsschaden, obwohl ich nicht erwerbstätig bin? Ja – gerade dann. Hausfrauen / Hausmänner bekommen keinen klassischen Verdienstausfall, dafür den vollen Haushaltsführungsschaden.
Muss ich tatsächlich jemanden eingestellt haben? Nein. Fiktive Berechnung nach Schulz-Borck-Hofmann-Tabelle ist nach BGH-Linie zulässig. Auch wenn Angehörige eingesprungen sind oder Sie die Arbeit nachträglich erledigen.
Wie hoch ist der Stundensatz? Typisch 10–14 €/Std netto bei fiktiver Berechnung. Bei konkret beauftragter Haushaltshilfe der tatsächlich gezahlte Betrag (oft 15–18 €/Std).
Was ist die MdH? Minderung der Haushaltsführung in Prozent – wie stark Sie in Ihrer Haushaltsführung eingeschränkt waren. Bewertung durch Arzt oder bei Streit durch Sachverständigen.
Bekomme ich Haushaltsführungsschaden zusätzlich zum Verdienstausfall? Ja, beides parallel möglich. Verdienstausfall für die Erwerbsarbeit, Haushaltsführungsschaden für die Hausarbeit.
Was, wenn die Beeinträchtigung dauerhaft bleibt? Dann analoge Anwendung wie bei Erwerbsminderungs-Rente § 843 BGB – lebenslange Geldrente oder Kapitalisierung.
Verwandte Begriffe
- Verdienstausfall – parallel bei Erwerbstätigen
- Schmerzensgeld – eigenständig daneben
- Heilbehandlungskosten – Therapie-Kosten
- Vermehrte Bedürfnisse – bei dauerhaften Folgen
Wenn Sie nicht weiter weißt
Haushaltsführungsschaden wird in über 50 % der Fälle nicht geltend gemacht – bei Hausfrauen / Hausmännern oder Familien mit mehreren Kindern kann er aber 1.000–3.000 € pro Heilungsphase ausmachen. Eigener SV + Anwalt empfehlenswert.
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Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 843, 844 – gesetze-im-internet.de/bgb
- ZPO § 287 – erleichtertes Beweismaß
- BGH-Rechtsprechung zur fiktiven Berechnung des Haushaltsführungsschadens
- Schulz-Borck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall einer Haushaltsführung (jeweils aktuelle Auflage)
- Pardey/Frasch, Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden
Nächster Schritt für Betroffene
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