Verdienstausfall nach Verkehrsunfall — Berechnung, Beweis, Sonderfälle
Auch bekannt als
Lohnausfall · Einkommensausfall · Erwerbsschaden · Entgangener Gewinn
In einem Satz erklärt
Verdienstausfall ist die Erstattung des Nettoeinkommens, das du durch unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht verdienen konntest — abzüglich erhaltener Lohnersatzleistungen.
In drei Sätzen erklärt
Bei unfallbedingter Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit hast du Anspruch auf den Differenz-Schaden zwischen dem, was du ohne Unfall verdient hättest, und dem, was du tatsächlich bekommen hast (Lohnfortzahlung, Krankengeld). Bei Arbeitnehmern wird das Netto-Einkommen angesetzt — die Bruttogröße ist nur für die interne Berechnung relevant; Steuer- und Sozialversicherungs-Vorteile werden saldiert. Bei Selbständigen ist der entgangene Gewinn nach § 252 BGB die Bezugsgröße — Berechnung über Vorjahres-Gewinne, Branchenwerte, sachverständige Schätzung; bei Geringfügig-Beschäftigten und Hausfrauen/-männern greifen besondere Bemessungsregeln.
Die fünf Schlüsselzahlen
- § 252 BGB Entgangener Gewinn als Grundlage
- § 6 EFZG Forderungs-Übergang bei Lohnfortzahlung
- § 116 SGB X Forderungs-Übergang Krankenkasse
- § 843 BGB Erwerbsminderungs-Rente bei Dauerschäden
- Netto-Einkommen als typische Erstattungsgröße
Wer hat Anspruch — und was wird erstattet
Arbeitnehmer
Phase 1 — die ersten 6 Wochen:
- Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (§ 3 EFZG) — du bekommst dein volles Nettoentgelt
- Direkt-Anspruch gegen den Versicherer geht in dieser Phase nach § 6 EFZG auf den Arbeitgeber über
- Du hast keinen eigenen Erstattungs-Anspruch für diesen Zeitraum
Phase 2 — ab Woche 7 (Krankengeld):
- Krankengeld durch Krankenkasse (~70 % des Brutto-, max. 90 % des Nettoentgelts)
- Differenz zwischen Krankengeld und tatsächlichem Nettoverdienst ist deine eigene Forderung gegen den Versicherer
- Der Krankenkassen-Anteil geht nach § 116 SGB X auf die Krankenkasse über (Regress)
Selbständige
- Entgangener Gewinn nach § 252 BGB
- Berechnung über Durchschnitt der letzten 3 Jahre + Branchenanalyse + Saisonkorrektur
- Sachverständigen-Gutachten oft erforderlich
- BGH-Linie: erleichtertes Beweismaß nach § 287 ZPO
Sonderfälle
- Geringfügig Beschäftigte: anteilig
- Hausfrau / Hausmann: kein Verdienstausfall, aber Haushaltsführungsschaden
- Auszubildende: Ausbildungs-Vergütung
- Beamte: Differenz zur Besoldung
- Rentner: kein klassischer Verdienstausfall, aber ggf. Mehrkosten/Mehrbedarf
Wie berechnet wird — Praxis-Schema
Arbeitnehmer Differenz-Methode
Verdienstausfall = (Netto vor Unfall × Krankschreibungs-Tage)
− Krankengeld
− sonstige Leistungen
Selbständige Schätz-Methode
Entgangener Gewinn = Durchschnitt Vorjahres-Gewinne / Tage
× Ausfall-Tage
× Branchen-/Saisonfaktor
Beispiel Arbeitnehmer
| Position | Wert |
|---|---|
| Netto-Einkommen vor Unfall | 3.000 €/Monat |
| Krankschreibung | 12 Wochen |
| Lohnfortzahlung Wochen 1–6 | voll (kein Schaden für dich) |
| Krankengeld Wochen 7–12 (6 Wochen) | ca. 2.250 €/Monat |
| Differenz zu Netto | 750 €/Monat |
| Verdienstausfall für 1,5 Mon. | ca. 1.125 € |
Beweis-Anforderungen
| Personengruppe | Beweismittel |
|---|---|
| Arbeitnehmer | Verdienstbescheinigung Arbeitgeber, Krankenkasse-Bescheid Krankengeld, AU-Bescheinigungen |
| Selbständige | Steuerbescheide letzte 3 Jahre, BWA, Aufträge/Rechnungen, ggf. SV-Gutachten |
| Hausfrau/-mann | Haushaltsführungsschaden-Schema |
| Beamte | Bezügeabrechnung, Krankenakte |
§ 287 ZPO erlaubt erleichtertes Beweismaß — bei Selbständigen muss kein millimeter-genaues Buchhaltungs-Detail vorliegen.
Erwerbsminderungs-Rente bei Dauerschäden — § 843 BGB
Wenn die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft besteht (z. B. nach Polytrauma, chronischer PTBS, schwerem SHT), wird nicht mehr Verdienstausfall pauschal erstattet, sondern eine Geldrente nach § 843 BGB:
- Bezugsgröße: Differenz zwischen voraussichtlichem Lebenseinkommen und tatsächlichem Einkommen
- Lebenslang oder bis zum Renteneintritts-Alter
- Kapitalisierung möglich (Einmal-Zahlung statt Rente)
- Komplexe Berechnung mit Versicherungs-Mathematik → spezialisierter Anwalt erforderlich
→ Bei dauerhafter Erwerbsminderung können sich Gesamt-Ansprüche auf mehrere hunderttausend Euro belaufen.
Was du jetzt machst — konkret
💡 Die wichtigste Regel
Sammle alle Einkommens-Belege ab Tag 1. Auch wenn du noch arbeitsunfähig bist — die Dokumentations-Pflicht beginnt sofort.
🛠 Vier Schritte
1. Krankschreibungen lückenlos archivieren Originale AU-Bescheinigungen vom Hausarzt + ggf. Facharzt.
2. Verdienstbescheinigung anfordern Beim Arbeitgeber für die letzten 12 Monate vor Unfall (Brutto, Netto, Lohnfortzahlungs-Zeitraum).
3. Krankenkassen-Bescheid sichern Krankengeld-Bezug schriftlich. Krankenkasse macht später eigenen Regress geltend — du kannst nur die Differenz fordern.
4. Bei Selbständigen: Sachverständige Schätzung Steuerberater oder Sachverständigen-Gutachten zum entgangenen Gewinn. Anwalts-Koordination empfehlenswert.
Was die Versicherung typischerweise behauptet
„Die Lohnfortzahlung deckt das ab — kein Anspruch."
Stimmt nur für die ersten 6 Wochen. Ab Woche 7 (Krankengeld) entsteht die Differenz-Forderung für dich.
„Verdienstausfall nicht ausreichend belegt — Sie hätten weiter arbeiten können."
Ärztliche AU-Bescheinigung ist Grundlage. Versicherer-Behauptungen zur Arbeitsfähigkeit müssen substantiiert werden.
„Bei Selbständigen sind Steuerbescheide nicht ausreichend."
Falsch. § 287 ZPO erlaubt erleichtertes Beweismaß. Steuerbescheide + BWA + Auftragslage sind etablierte Schätzungsgrundlage.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Lohnausfall nach Unfall? In den ersten 6 Wochen der Arbeitgeber per Lohnfortzahlung — die Forderung geht nach § 6 EFZG auf den Arbeitgeber über. Ab Woche 7 zahlst du die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoverdienst direkt vom Versicherer.
Wie wird Verdienstausfall berechnet? Netto vor Unfall minus erhaltene Lohnersatzleistungen (Lohnfortzahlung, Krankengeld) — multipliziert mit Krankschreibungs-Dauer. Bei Selbständigen entgangener Gewinn nach § 252 BGB.
Bekomme ich Verdienstausfall bei Selbständigkeit? Ja. Bezugsgröße ist der entgangene Gewinn — berechnet aus Vorjahres-Daten, Branchen-Vergleich, ggf. Sachverständigen-Schätzung. § 287 ZPO erleichtert die Beweisführung.
Wie hoch ist das Krankengeld? Etwa 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Nettoentgelt. Die Differenz zum Netto ist deine Forderung gegen den Versicherer.
Was, wenn ich dauerhaft erwerbsgemindert bin? Dann greift § 843 BGB — Erwerbsminderungs-Rente bis Renteneintritt oder lebenslang. Hochkomplexe Berechnung, spezialisierten Anwalt einschalten.
Bekomme ich auch Verdienstausfall für Überstunden / Boni? Ja, wenn nachweisbar (Lohnabrechnungen der Vorjahre). Auch Sonderzahlungen und 13. Monatsgehalt sind anrechenbar.
Verwandte Begriffe
- Heilbehandlungskosten — Folge-Kosten
- Haushaltsführungsschaden — bei Hausfrauen/-männern
- Schmerzensgeld § 253 BGB — eigenständig daneben
- Erwerbsminderungs-Schaden — bei Dauer-Folgen
Wenn du nicht weiter weißt
Verdienstausfall-Berechnung wird oft zu niedrig angesetzt. Selbständige verlieren ohne Anwalt typisch 30–50 % des berechtigten Schadens.
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Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 249, 252, 842, 843 — gesetze-im-internet.de/bgb
- Entgeltfortzahlungsgesetz § 6 — gesetze-im-internet.de/entgfg
- SGB X § 116 (Forderungs-Übergang) — gesetze-im-internet.de/sgb_10
- ZPO § 287 — erleichtertes Beweismaß
- BGH-Rechtsprechung zum entgangenen Gewinn bei Selbständigen
- Pardey/Frasch, Verdienstausfallschaden — Praxis-Handbuch
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