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H2 · Anspruchs-Grundlagen

Beifahrer-Ansprüche beim Verkehrsunfall

Kurz erklärt: Beifahrer und Mitfahrer haben eigenständige, vollwertige Ansprüche bei Verkehrsunfällen – egal, ob ihr Fahrzeug das schuldige oder das nicht-schuldige war. Bei eigenem Fahrzeug schuldhaft: Ansprüche gegen die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrers. Bei gegnerischem Fahrzeug schuldhaft: gegen dessen Haftpflichtversicherung. Sicherheitsgurt-Pflicht beachten – Verletzung kann zu Mitverschulden führen (typisch 20–30 %).

  • BGH VI ZR 235/13
  • § 115 VVG
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~6 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick – gesicherte Fakten

  • Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden – auf Kosten des Schädigers.

    § 249 BGB

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt nach § 249 BGB alle Kosten der Schadensregulierung, einschließlich Sachverständigen- und Anwaltskosten (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 235/13).

    § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 235/13

  • Schmerzensgeld wird nach Hacks/Wellner/Häcker-Tabelle 2025 bemessen – Vergleichsfälle dienen als Anhaltspunkt für die Größenordnung.

    Hacks/Wellner/Häcker-Tabelle 2025

  • Die anwaltliche Durchsetzung über die Partnerkanzlei für Verkehrsrecht ist im Claimondo-Service inklusive – bei unverschuldetem Unfall ohne Eigenkosten für den Geschädigten (§ 249 BGB).

    § 249 BGB

Auf dieser Seite

Auch bekannt als

Mitfahrer-Anspruch · Insassen-Anspruch · Passagier-Ansprüche


In einem Satz erklärt

Beifahrer haben volle eigenständige Ansprüche auf Schmerzensgeld, Heilbehandlung und alle weiteren Personenschäden – egal welches Fahrzeug schuldig war.

In drei Sätzen erklärt

Beifahrer und Mitfahrer sind im deutschen Schadensersatzrecht primäre Geschädigte mit eigenständigen Ansprüchen – ihre Position ist sogar in einer Hinsicht günstiger als die des Fahrers: Sie haben immer vollen Anspruch, egal welches Fahrzeug schuldig ist. Bei Schuld des gegnerischen Fahrzeugs: Ansprüche gegen dessen Haftpflichtversicherung (§ 115 VVG); bei Schuld des eigenen Fahrzeugs: Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrers – die Versicherung des Verwandten oder Bekannten zahlt also. Sicherheitsgurt-Verletzung kann zu Mitverschulden führen; ansonsten greift die volle Erstattung aller Personenschadens-Positionen.

Die fünf Schlüsselzahlen

  • § 7 StVG, § 18 StVG, § 823 BGB als Anspruchsgrundlagen
  • § 115 VVG Direktanspruch ggü. Versicherer
  • § 21a StVO Anschnallpflicht (Mitverschulden bei Verletzung)
  • 20–30 % typische Quote bei Gurt-Verzicht mit Verletzungsfolge
  • 0 % Mitverschulden bei Anschnallen

Beifahrer-Konstellationen

1. Unfall durch gegnerisches Fahrzeug verschuldet

  • Beifahrer hat volle Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung
  • Quote 100 : 0 zu Ihren Gunsten (sofern kein eigenes Mitverschulden)
  • Anwaltskosten zahlt der gegnerische Versicherer

2. Unfall durch eigenes Fahrzeug verschuldet

  • Beifahrer hat volle Ansprüche gegen die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrers
  • Auch wenn der Fahrer ein Familienmitglied oder Freund ist – der Versicherer zahlt unabhängig vom persönlichen Verhältnis
  • Wichtig: Keine Verschlechterung der SF-Klasse beim eigenen Fahrer, weil der Mitfahrer-Schaden nicht auf den Haftpflicht-SF-Verlauf wirkt (anders Vollkasko)

3. Beidseitige Schuld

  • Beifahrer hat Ansprüche gegen beide Haftpflichtversicherungen (gesamtschuldnerisch)
  • Sie können wählen, gegen welche Sie primär fordern – die Versicherer regeln den Innen-Ausgleich (§ 426 BGB)

Sicherheitsgurt – die Mitverschuldens-Frage

§ 21a StVO schreibt für alle Insassen Anschnallpflicht vor. Wer bei Verletzungsfolge nicht angeschnallt war, riskiert eine Mitverschuldens-Quote – wenn der Versicherer beweist, dass die konkrete Verletzung durch den Gurt verhindert oder verringert worden wäre.

SituationMitverschulden
Angeschnallt0 %
Nicht angeschnallt, keine Verletzung0 % (Bagatell)
Nicht angeschnallt, leichte HWS0–20 %
Nicht angeschnallt, schwere Kopf-/Gesichts-Verletzung20–40 %
Kind ohne Kindersitz bei Verletzungsfolge30–50 % (Eltern-Mitverschulden)

→ Versicherer-Behauptungen pauschal zurückweisen – konkrete Kausalitäts-Begründung verlangen.


Welche Ansprüche der Beifahrer hat

Identisch mit anderen Primär-Geschädigten (siehe Geschädigte primär):


Sonderfall: Beifahrer im Auto eines schuldigen Familienmitglieds

Häufiger Praxisfall – Familien-Mitglied fährt schuldhaft, Beifahrer wird verletzt. Wichtige Punkte:

  • Die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrer-Verwandten zahlt – kein „Familien-Rabatt", kein „Verzicht"
  • Auch das eigene Kind kann gegen die Eltern-Haftpflicht klagen (sofern älter als 10 Jahre, sonst ohnehin keine Eigen-Schuld)
  • Beifahrer und Fahrer können nach dem Unfall in dauerhaftem Verhältnis stehen – die Versicherung zahlt trotzdem objektiv

→ Es ist daher kein „Bruder gegen Bruder"-Konflikt – der Anspruch geht juristisch gegen die Versicherungs-Gesellschaft, nicht persönlich gegen das Familien-Mitglied.


Was die Versicherung typischerweise behauptet

„Mitfahrer haben begrenzte Ansprüche."

Falsch. Beifahrer sind volle primäre Geschädigte mit allen Ansprüchen.

„Sie hätten sich anschnallen müssen – vollständige Kürzung."

Auch bei Nicht-Anschnallen ist die Quote begrenzt (20–40 %), nicht vollständig.

„Bei Familien-Beziehung kein Anspruch."

Falsch. Anspruch besteht objektiv gegen die Versicherung, unabhängig vom Verhältnis zum Fahrer.


Was Sie jetzt machen – konkret

💡 Die wichtigste Regel

Beifahrer-Ansprüche sind vollwertig – egal welches Auto schuldig war. Familien-Konstellation hindert nicht.

🛠 Drei Schritte

1. Verletzungen ärztlich dokumentieren Innerhalb 24 Stunden – auch bei vermeintlich leichten Beschwerden.

2. Anspruchs-Adressat ermitteln Bei eigener Schuld des Fahrers: dessen Versicherung. Bei gegnerischer Schuld: deren Versicherung.

3. Anwalt einschalten Kostenfrei (BGH VI ZR 235/13). Familien-Konstellation kein Hinderungsgrund.


Häufige Fragen

Habe ich als Beifahrer Anspruch? Ja, vollwertig. Beifahrer sind primäre Geschädigte mit eigenständigen Ansprüchen – egal welches Fahrzeug schuldig war.

Was, wenn mein eigener Fahrer schuldhaft war? Anspruch gegen die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrers. Die Versicherung des Verwandten oder Bekannten zahlt – objektiv, ohne persönliche Konflikte.

Mindert Gurt-Verzicht meinen Anspruch? Möglich. Bei Verletzungsfolge typisch 20–30 % Mitverschulden, wenn der Versicherer beweist, dass der Gurt die Verletzung verhindert hätte.

Muss ich gegen meinen eigenen Bruder/Vater/Freund klagen? Nein. Die Klage geht gegen die Haftpflichtversicherung, nicht persönlich gegen das Familienmitglied.

Was, wenn beide Fahrer schuld sind? Beifahrer hat Ansprüche gegen beide Haftpflichtversicherungen – gesamtschuldnerisch. Wahl, an wen Sie sich primär wenden.


Verwandte Begriffe


Wenn Sie nicht weiter weißt

Beifahrer-Ansprüche werden oft nicht geltend gemacht, weil die Beziehung zum eigenen Fahrer unklar ist. Spezialisierte Verkehrsrechts-Kanzleien klären das routiniert – Anwaltskosten zahlt der Versicherer.

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Quellen

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